Verzögerter Gelenkersatz nach Ellenbogenfraktur; unnötige Narkosemobilisation

Nach einer operativen Versorgung einer komplizierten Ellenbogenfraktur verblieb eine schmerzhafte totale Streckhemmung des Gelenks. Die behandelnden Ärzte unterließen jede radiologische Befunderhebung und führten stattdessen eine Narkosemobilisation ruckartig und nicht fachgerecht schonend durch. Außerdem war die Indikation der Maßnahme nicht gegeben, da bereits eine Gelenksarthrose vorlag, die nur mittels Gelenkersatz hätte behandelt werden können. Erst mit einem Jahr Verzögerung wurde der erforderliche Gelenkersatz vorgenommen. Es verblieb eine Streckhemmung des Gelenks.


Aktenzeichen:
68/12

Zahlbetrag:
EUR 17.500,00

Abschluss:
2014 - Risikovergleich außergerichtlich



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