Zahnimplantate falsch gesetzt

Zahnarzt setzt sechs Implantate, ohne vorher erforderlichen Knochenaufbau (Sinuslift) durchzuführen. Implantate müssen wieder entfernt werden. Ein Implantat durchstößt Antrumboden und ragt in Kieferhöhle hinein, da zu groß gewählt (unzureichende OP-Planung). Dokumentations- und Aufklärungsfehler.


Aktenzeichen:
169/08

Zahlbetrag:
EUR 15.000,00 davon Schmerzensgeld: EUR 7.500,00

Abschluss:
2010 Vergleich gerichtlich

LG München I 10 O 20790/09




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