Zurücklassen eines Bauchtuchs nach Darm-OP, Befunderhebungsfehler wegen Nichtreaktion auf auffällliges CT

Fehlende Zählkontrolle nach Darmoperation lässt bei Rentner zurückgelassenes Bauchtuch unerkannt. Trotz massiver freier Luft in Computertomogramm (CT) aufgrund Peritonitis (Bauchfellentzündung) zunächst keine Reaktion. Geschädigter erleidet nach Infektion mit einem multiresistenten Krankenhauskeim ein Multiorganversagen (MOV) und stirbt 3 Monate nach Darm-OP.


Aktenzeichen:
66/14

Zahlbetrag:
EUR 40.000,00 Schmerzensgeld und Beerdigungskosten

Abschluss:
2015 - Vergleich außergerichtlich



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