Armamputation und inkomplette Querschnittslähmung nach Sturz im Krankenhaus

Nach behandlerseits bekanntem Sturz beim Toilettengang wird Patientin nicht untersucht. Verletzter Arm (Fraktur Radiusköpfchen und Elle) wird septisch und muss amputiert werden. Fehlende Untersuchung HWS trotz Prellmarke am Kinn und zunehmende Somnolenz führt zu Multiorganversagen (MOV) und Herausbildung einer schlaffen Tetraparese. Risikovergleich hinsichtlich Tetraparese.


Aktenzeichen:
66/10

Zahlbetrag:
EUR 185.000,00 Schmerzensgeld zzgl. Übernahme nicht gedeckter Eigenanteil an stationären Heimkosten für Vergangenheit und Zukunft (ca. EUR 550.000,00)

Abschluss:
2014 - (Risiko-) Vergleich außergerichtlich



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