Baldiger Tod einer Wachkomapatientin nach verunreinigter Trachealkanüle

Die Patientin litt am apallischen Syndrom (Wachkoma). Ihr wurde eine Trachealkanüle als Dauerkanüle eingesetzt. Dabei ist es notwendig, dass die Atemluft der Kanüle ständig gereinigt, befeuchtet und die Innenkanüle regelmäßig gewechselt wird, sowie zweimal am Tag eine Inhalation durchgeführt wird. Die zuständigen Pfleger vernachlässigten die ständig notwendige Reinigung und Pflege trotz Vorgabe des Kanülenwechsels gemäß Pflegeplan, sodass die Patientin aufgrund des Sauerstoffmangels infolge der massiven Verborkung, also dem Zusetzen der Trachealkanüle mit getrocketem Sekret, nach nur kurzer Leidenszeit trotz Wiederbelegungsversuchen innerhalb weniger Stunden verstarb.


Aktenzeichen:
38/11

Zahlbetrag:
EUR 10.000,00 davon Schmerzensgeld: EUR 5.000,00

Abschluss:
2012 Vergleich gerichtlich,
Landgericht Stuttgart, Az.: 15 O 200/12





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