Durchführung einer Nasenoperation durch nicht approbierten Arzt

Patientin möchte sich Silikonimplantat aus der Oberlippe entfernen und die Lippenfalten auffüllen lassen; Arzt erklärt im Rahmen der Vorbesprechung, er könne auch gleich noch die Nase mitkorrigieren, da sich Patientin wegen der anderen Eingriffe ohnehin in Anästhesie befinde; keine Besprechung weiterer OP-Risiken, kein Aufklärungsbogen unterzeichnet. OP in der Privatwohnung des Arztes;

Postoperativ trotz Desinfektion anhaltende Entzündung der Nase und stärkere Asymmetrie.  Arzt lässt keine Termine zur Nachbesprechung vereinbaren; sodann Bekanntwerden, dass Approbation bereits entzogen wurde. Patientin mit optisch auffallender Narbe, zudem deutliche Asymmetrie sowie eine Verstärkung der Nase auf beiden Seiten der Nasenspitze.


Aktenzeichen:
90/16

Zahlbetrag:
EUR 10.000,00

Abschluss:
2019; gerichtliche Entscheidung
Oberlandesgericht München, Az.: 1 U 64/18



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