Nach Sturz infolge fehlender Abklärung der HWS-Problematik dauerhafte Armlähmung

Patient mit Schmerzen im Bereich des Schultergürtels und der HWS/BWS nach Sturz auf das Steißbein und Hochreißen des Kopfes zur Verhinderung des Aufschlagens; trotz festgestellter Klopfschmerzen mit Ausstrahlung und Lähmungserscheinungen im Arm keine Erstellung einer MRT-Aufnahme und keine weitergehende Abklärung einer möglichen neurologischen Beeinträchtigung. Fortbestehende Beschwerden, Verdacht auf Nervenläsion; Überweisung des Patienten zur MRT-Aufnahme der HWS an Radiologie; dort trotz entgegenstehender Diagnose auf dem Überweisungsschein Ruptur der Rotatorenmanschette vermutet und nur MRT der Schulter veranlasst; MRT der HWS erst am Folgetag, dort Feststellung progredienter Bandscheibenprotrusionen bzw. subligamentärer Bandscheibenvorfälle.

Erst zwei Tage später Durchführung einer chirurgischen ventralen Nukleotomie mit Sequestrektomie und Spondylodese; seitdem starke Beeinträchtigung bei der Koordination des rechten Armes, fortbestehende Schmerzen, Einschränkung der Anteversion; Arbeitsunfähigkeit.


Aktenzeichen:
75/16

Zahlbetrag:
EUR 700.000,00

Abschluss:
2020; gerichtlicher Vergleich
Oberlandesgericht München, Az.: 1 U 4276/20



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