Untätigbleiben nach verzögert erfolgter Diagnose eines Bruchs des distalen Radius

Patient mit Schmerzen im Handgelenk nach Sturz. Nach Röntgenuntersuchung Diagnose einer Handgelenksprellung, Ausschluss einer Fraktur. Tatsächlich auf dem Röntgenbild Bruch des distalen Radius erkennbar und in der Folge unbehandelt gelassen. Aufgrund ausbleibender Besserung der Beschwerden Anfertigung einer MRT-Aufnahme, Fraktur wird diagnostiziert. Behandelnde Ärzte in der Folge unsicher über gebotene Therapie, leiten keine Maßnahmen mehr ein. Patient wechselt schließlich Arzt, der angemessene Behandlung verordnet.


Aktenzeichen:
12/18

Zahlbetrag:
EUR 7.500,00

Abschluss:
2021; gerichtlicher Vergleich,
Landgericht Traunstein, Az.: 3 O 3266/19



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