Unterlassen eines Spiral-CT nach Schädel-Hirn-Trauma (SHT), irreversible Schädigung des Gehirns nach Kontusionsblutung und Ventrikelkompression

Nach einem Sturz vom Fahrrad, in dessen Folge der Geschädigte mit einer erheblichen Schläfrigkeit und Desorientiertheit ins Krankenhaus eingeliefert wurde, wurde bei dem Geschädigten initial ein Spiral-CT zur Abklärung der bestehenden Verletzungen nicht durchgeführt, obwohl gerade bei älteren Patienten eine großzügige Indikationsstellung zur CT-Untersuchung bei SHT gefordert wird. Eine engmaschige Kontrolle wurde auch in der Folgezeit unterlassen und das CT erst mit 16-stündiger Verzögerung erstellt. Im CT ergab sich eine Kontusionsblutung im Markrindengebiet rechts temporal mit Kompression des rechten Ventrikels. Die aufgrund des CT-Befundes notwendige Kraniotomie wurde nicht durch einen erfahrenen Neurochirurgen durchgeführt und es wurde erst nach mehreren Tagen eine Sonde zur Messung des Hirndrucks gelegt, obwohl bereits Tage zuvor eine verwaschene Sprache, eine Aphasie sowie Schluckstörungen und Paresen bestanden haben. Die eingebrachte Ventrikelsonde kam nicht im Ventrikelsystem sondern im Thalamus zu liegen. Der vorher aktive Geschädigte wurde zum vollständigen Pflegefall, befand sich fortan in einem wachkomaartigen Zustand und verstarb nach 3-jähriger Leidenszeit.


Aktenzeichen:
6/16

Zahlbetrag:
EUR 275.000,00

Abschluss:
2017 - Vergleich außergerichtlich




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