Verbrennung 3. Grades mit Verbleib von Wundnarben und gestörter Oberflächensensibilität, Schulterprellung, Gehirnerschütterung

Die Patientin befand sich wegen eines epileptischen Anfalls in stationärer Behandlung. Im Krankenhaus stürzte sie, aufgrund fehlender Aufsicht des Pflegepersonals aus einem Toilettenstuhl, weil sie sich bemerkbar machen wollte. Dabei war dem Personal die Sturzneigung der Geschädigten bekannt. Aufgrund des Sturzes stieß die Geschädigte mit dem Kopf gegen eine Heizung und zog sich eine Gehirnerschütterung und eine Schulterprellung zu. Weil immer noch kein Pflegepersonal kam, wurde ihr Rücken über einen Zeitraum von ca. 2 Stunden gegen die voll aufgedrehte Heizung gedrückt. Auf Grund einer teilseitigen Lähmung infolge eines früher erlittenen Schlaganfalls konnte sich die Geschädigte nicht fortbewegen. Daher erlitt sie am Rücken durch die Heizung eine Verbrennung 2./3. Grades, ohne sich fortbewegen zu können.


Aktenzeichen:
41/12

Zahlbetrag:
EUR 15.000,00

Abschluss:
2012 - Vergleich außergerichtlich



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