Bayerischer Rundfunk 22. November 2016

Gesundheit! „Behandlungsfehler: Was sind meine Rechte?“

Eine Sendung über den geplanten Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds mit Rechtsanwalt Dr. Marcel Vachek

Bayern hat gemeinsam mit Hamburg eine Bundesratsinitiative über einen Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds für Patienten geschaffen, die Opfer von „niedrigschwelligen“ Behandlungsfehlern geworden sind. Ziel des Gesetzesvorschlags ist es, Patienten eine finanzielle Entschädigung zukommen zu lassen, die während einer Krankenhausbehandlung zwar einen erheblichen Schaden an ihrer Gesundheit bzw. ihrem Körper erlitten haben, die jedoch das Krankenhaus wegen rechtlicher Unsicherheiten nicht in Anspruch nehmen können. Von großer Wichtigkeit wäre ein solcher Fonds insbesondere für Patienten, denen es nicht gelingt, einen in einem Krankenhaus Behandlungsfehler mit der vor Gericht erforderlichen „an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit“ nachzuweisen. Profitieren würden aber auch Patienten, die zwar einen Behandlungsfehler beweisen können, denen aber ebenfalls nicht mit ebendieser Wahrscheinlichkeit des § 286 ZPO der Nachweis gelingt, dass der erlittene Schaden ursächlich auf den Behandlungsfehler zurückgeht, also auf einer Außerachtlassung des medizinischen Facharztstandards beruht. Mit dabei in der Sendung war Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Marcel Vachek, zu hören ca. ab Minute 4.00 des Beitrags. Ob der seit Jahren diskutierte Fonds für Patienten aufgrund der neuerlichen Bundesratsintiative für Patienten tatsächlich Realität wird, bleibt abzuwarten. Gerade die FInanzierung des Entschädigungsfonds aus Steuermitteln stößt u. a. bei einigen Bundesländern auf Widerstand. Man sieht hier die Verantwortung bei den Berufshaftpflichtversicherungen der Krankenhäuser. Diese wiederum wollen an dem neuen Fonds finanziell nicht beteiligt werden, wenn die rechtliche Schwelle, die ihre zivilrechtliche Haftung begründet, gerade nicht erreicht ist.



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