Pflicht zur Aufklärung über Risiko eines Paravasats vor Chemotherapie

Ergibt sich nach der brusterhaltenden Entfernung eines Mammakarzinoms des Erfordernis einer Chemotherapie, so ist die Patientin bereits vor dem Ersteingriff über die Möglichkeit eines Paravasats aufzuklären. Dabei ist die Aufklärung in einer auch für Laien verständlichen Weise ohne die Verwendung von Fachausdrücken durchzuführen.

OLG Koblenz, Beschluss vom 30. Juni 2014, Az.: 5 U 483/14



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