Mangelhafte Aufklärung über Risiken einer Koloskopie durch verharmlosenden Aufklärungsbogen

Der Kläger erlitt bei einer Koloskopie nach unzureichender Aufklärung eine Darmperforation mit schwerwiegenden Komplikationen. Der behandelnde Arzt hatte den Kläger mittels eines vorgedruckten Aufklärungsbogens, in dem u.a. auf die „die mit dem Eingriff verbundenen unvermeidbaren nachteiligen Folgen, mögliche Risiken und Komplikationsgefahren“ hingewiesen wurde, aufgeklärt. Diese allgemein gehaltene Erklärung muss als weitgehend inhaltslos angesehen werden, da sie verharmlosend ist und da ihr nicht zu entnehmen ist, dass die Erklärung vom Patienten gelesen und verstanden worden sei. Ausgehändigte und vom Patienten unterzeichnete Formulare und Merkblätter ersetzen nicht das erforderliche Aufklärungsgespräch.

OLG Hamm, Urt. vom 3. September 2014, Az.: 26 U 85/12



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